Ratgeber
Bad renovieren in der Mietwohnung 2026
Wann muss der Vermieter das Bad sanieren? Was darf der Mieter selbst machen? Rechte, Pflichten und wie bauenX Vermietern hilft, die Badsanierung günstiger umzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermieter-Pflicht: Funktion erhalten (Toilette, Dusche, Waschbecken)
- Mieter ohne Genehmigung: Streichen, Spiegel, Armaturen tauschen
- Fliesen/Wanne: NUR mit Vermieter-Zustimmung
- Modernisierungsumlage: 8 % auf Jahresmiete umlegbar
Vermieter-Pflichten
- Funktionsfähigkeit: Sanitäranlagen in funktionsfähigem Zustand halten (Toilette, Dusche/Wanne, Waschbecken)
- Defekte: Undichte Armaturen, defekte Fliesen, Schimmel durch Baumangel = Vermieter-Pflicht
- Modernisierung: Kein Recht auf schönes Bad. Solange funktional = kein Anspruch auf Sanierung
- BGH-Richtwert: Bad gilt nach 20–30 Jahren als verbraucht — Sanierung wird eher anerkannt
- Mietminderung: Bei Funktionsmängeln (Schimmel, defekte Fliesen, undichte Rohre): 5–30 % möglich
Mieter-Optionen
| Maßnahme | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Streichen/Tapezieren | Ja | Bei Auszug ggf. Originalzustand |
| Spiegel/Regale anbringen | Ja | Kleine Löcher sind hinnehmbar |
| Duschkopf/Armaturen tauschen | Ja | Originale aufbewahren |
| Fliesen überkleben (Folie) | Ja | Rückstandsfrei entfernbar |
| Neue Fliesen setzen | Nein | Nur mit Vermieter-Zustimmung |
| Badewanne zur Dusche | Nein | Nur mit Vermieter-Zustimmung |
| Leitungen ändern | Nein | NUR Vermieter/Fachbetrieb |
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Für Vermieter: Kosten & Umlage
| Sanierung | Kosten | EU-Preis | Umlage? |
|---|---|---|---|
| Komplett-Sanierung (4 m²) | 8.000–15.000 € | 6.000–11.250 € | 8 % Modernisierung |
| Teilsanierung (Armaturen+Fliesen) | 3.000–6.000 € | 2.250–4.500 € | Anteilig |
| Reparatur (Silikon+Fugen) | 300–800 € | 225–600 € | Nein (Instandhaltung) |
Modernisierungsumlage: 8 % der Kosten auf Jahresmiete umlegbar.
Häufige Fragen
Kann ich als Mieter die Kosten übernehmen?
Ja — Vereinbarung mit Vermieter (schriftlich!). Oft: Mieter zahlt, Vermieter erlässt Miete für X Monate. WICHTIG: Vor Beginn alles schriftlich vereinbaren (Rückbaupflicht, Kostenerstattung).
Was wenn der Vermieter sich weigert?
Bei Funktionsmängeln: Schriftlich mahnen, Frist setzen (2 Wochen). Dann: Mietminderung (5–30 %). Bei Gesundheitsgefahr (Schimmel): Sofort Mietminderung + Instandsetzungsklage möglich.
Wann muss der Vermieter das Bad sanieren?
Wenn die Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist (undichte Rohre, defekte Fliesen, Schimmel durch Baumangel). BGH-Richtwert: Nach 20–30 Jahren gilt ein Bad als verbraucht.
Wie funktioniert die Modernisierungsumlage?
Vermieter darf 8 % der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Beispiel: 10.000 € Badsanierung = 67 €/Monat Mieterhöhung. Nur für Modernisierung, NICHT für Instandhaltung.
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